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Stärkung der ärztlichen Versorgung durch Förderung von Niederlassungen
Die medizinische und speziell die hausärztliche Versorgung in der Region folgt den Trends, die aus nahezu allen anderen ländlichen Gebieten bekannt sind. Die Altersstruktur der niedergelassenen Ärzte prognostiziert einen hohen Nachbesetzungsbedarf. Demgegenüber stehen die Wünsche der jungen Ärzte für eine spezialisierte Laufbahn als Facharzt, einer ausgewogenen Work-Life-Balance und einem Lebensmittelpunkt in einem urbanen Umfeld.
Gemäß der „Regionalstrategie Daseinsvorsorge“ des Regionalmanagements Mitte Niedersachsen wird es zukünftig nicht mehr möglich sein, alle bisherigen dezentralen hausärztlichen und fachärztlichen Praxisstandorte in der Region zu erhalten. Standorte mit gemeindeübergreifender Versorgungsbedeutung sollen daher gestärkt und eine Entwicklung vorangetrieben werden.
Entsprechend dieser Strategie wird eine Stärkung der beiden Grundzentren Gemeinde Eystrup und Stadt Hoya/Weser sowie des Fleckens Bücken forciert. Die Grundzentren weisen eine entsprechende Infrastruktur (z.B. Apotheken, Fachärzte, ÖPNV und SPNV) auf, die förderlich für eine Hausarzt- bzw. Facharztpraxis seien können. Darüber hinaus wird hierdurch die ärztliche Versorgung in der Samtgemeinde Grafschaft Hoya sichergestellt.
Die Gemeinde Eystrup, die Stadt Hoya/Weser und der Flecken Bücken haben jeweils ein wortgleiches Förderprogramm "Stärkung der ärztlichen Versorgung durch Förderung von Niederlassungen" aufgelegt.
Mit der Förderung soll bezweckt werden, dass die ärztliche Versorgung auch zukünftig in diesen beiden Grundzentren sichergestellt und gestärkt werden kann. Die Förderung soll eine Niederlassung attraktiver gestallten und die wirtschaftlichen Risiken eines niederlassungswilligen Arztes reduzieren.
Gefördert wird die Niederlassung als vertragsärztlich tätiger Haus- und/oder Facharzt bzw. die Anstellung eines Haus- bzw. Facharztes im Fördergebiet. Bei besonderer Bedeutung für den ländlichen Raum wird auch die Gründung einer Zweigpraxis gefördert.
Zuwendungsempfänger sind Haus- und Fachärzte, die sich im Fördergebiet im Rahmen der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung im ärztlichen Bereich niederlassen oder eine Zweigpraxis gründen. Darüber hinaus können Ärzte, die Ärzte für eine vertragsärztliche Tätigkeit als Haus- und/oder Facharzt anstellen, eine Förderung erhalten.
Die Förderhöhe beträgt bei einer neuen Niederlassung einmalig 40.000 Euro.
Bei Gründung einer Zweigpraxis bzw. Anstellung eines Arztes in einer bestehenden Praxis liegt die Zuwendung bei 20.000 Euro
Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Förderrichtlinie für die Gemeinde Eystrup, Stadt Hoya/Weser und dem Flecken Bücken.
Sollten Sie Interesse haben oder Fragen, so steht Ihnen die kommunale Wirtschaftsförderung über unten stehende Kontaktmöglichkeiten gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner/in
York Schmelter ![]() | |
Rathaus Hoya, Zimmer 34 Schloßplatz 2 27318 Hoya/Weser Telefon: 04251 815-80 Mobil: 0176 10270358 Telefax: 04251 815-50 E-Mail: wirtschaftsfoerderung@hoya-weser.de |
Fachdienste
Wirtschaftsförderung | |
Schloßplatz 2 27318 Hoya/Weser Telefon: 04251 815-80 Telefax: 04251 815-70 E-Mail: wirtschaftsfoerderung@hoya-weser.deHomepage: http://www.grafschaft-hoya.de | Montag - Donnerstag 8.30 Uhr - 17.00 Uhr Freitag 8.30 Uhr - 13.00 Uhr sowie nach Terminvereinbarung |