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Melderegisterauskunft
Sie benötigen die Anschrift einer Person, die in der Samtgemeinde Grafschaft Hoya gemeldet ist oder zuletzt hier gemeldet war? Das Melderegister ist kein öffentliches Register. Es dient in erster Linie behördlichen Zwecken, in begrenztem Umfang können daraus auf Antrag Auskünfte an Private erteilt werden.
Was benötigen Sie?
• Den Familiennamen und Vornamen der gesuchten Person. Eventuell den früheren Namen / Geburtsnamen der gesuchten Person
• Die bisherige Anschrift in der Samtgemeinde Grafschaft Hoya und oder das Geburtsdatum der gesuchten Person
• Sie müssen erklären, ob die Anfrage aus gewerblichen oder privaten Gründen erfolgt. Gewerbliche Gründe sind zu benennen.
• Sie müssen erklären, ob die Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden sollen. In diesem Fall wäre eine Zustimmung der betroffenen Person notwendig. Falls ja, geben Sie bitte an, ob Ihnen eine solche Zustimmung vorliegt.
Wie?
Sie können direkt zu uns kommen oder schriftlich die Erteilung einer Melderegisterauskunft beantragen. Die Vorgaben für die Erteilung einer Melderegisterauskunft haben sich zum 1. November 2015 geändert. Bitte nutzen Sie das Antragsformular.
Gebühren?
9,00 Euro für eine einfache Melderegisterauskunft für private Zwecke
12,00 Euro für eine einfache Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke
Für erweiterte Auskünfte, Archivauskünfte aus historischen Unterlagen oder Auskünfte nach erforderlichen Ermittlungen entsteht eine erhöhte Gebühr. Bitte erfragen Sie diese bei Bedarf im Einzelfall.
Die Gebühr ist bei der persönlichen Beantragung bar oder per girocard (EC) zu zahlen.
Bei schriftlicher Beantragung fügen Sie bitte einen Verrechnungsscheck bei oder überweisen Sie die Gebühr vorab auf ein Konto unserer Samtgemeinde. Als Verwendungszweck geben Sie bitte den Namen der gesuchten Person an.
Die Auskünfte sind auch dann gebührenpflichtig, wenn die erteilte Auskunft bereits bekannt ist oder die gesuchte Person im Melderegister nicht ermittelt werden konnte.
Wie lange dauert es?
Sie erhalten eine einfache Auskunft sofort, wenn Sie direkt vorsprechen.
Bei schriftlichen Meldeanfragen, erweiterten Melderegisterauskünften und Auskünften, die besondere Ermittlungen erfordern, müssen Sie mit einer deutlich längeren Bearbeitungszeit rechnen. Anfragen per Fax und e-Mail werden schriftlich beantwortet.
Hinweise:
Auskünfte sind grundsätzlich nicht zulässig, soweit eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk besteht.
Auskünfte dürfen grundsätzlich nur über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Meldeanschrift bestimmter Einzelpersonen (= einfache Melderegisterauskunft) erteilt werden.
Soweit jemand ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, können weitere Daten (= erweiterte Melderegisterauskunft) bekannt gegeben werden. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Melderegisterauskunft besteht nicht.
Eine Gewähr, dass die gesuchte Person in der angegebenen Wohnung auch tatsächlich wohnt, kann nicht übernommen werden.
Ansprechpartner/in
Christine Schröder ![]() | |
Rathaus Hoya, Zimmer 7 Schloßplatz 2 27318 Hoya/Weser Telefon: 04251 815-33 Telefax: 04251 815-50 E-Mail: c.schroeder@hoya-weser.de | |
Nadine Mrowczynski ![]() | |
Rathaus Hoya, Zimmer 7 Schloßplatz 2 27318 Hoya/Weser Telefon: 04251 815-32 Telefax: 04251 815-50 E-Mail: n.mrowczynski@hoya-weser.de | |
Uta Frehse ![]() | |
Rathaus Eystrup, Zimmer 2 Bahnhofstraße 53 27324 Eystrup Telefon: 04254 9310-14 Telefax: 04254 9310-28 E-Mail: u.frehse@hoya-weser.de |
Fachdienste
Einwohnermeldeamt | |
Schloßplatz 2 27318 Hoya/Weser Telefon: 04251 815-0 Telefax: 04251 815-50 | Montag - Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 13.30 Uhr - 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung |
Dokumente
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Antrag Meldeauskunft (39 kB) |