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Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan der Samtgemeinde. Er enthält die gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Der Flächennutzungsplan entwickelt in der Regel keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Instrument dar.
Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.
Flächennutzungsplan Eitzendorf© Samtgemeinde Grafschaft Hoya
Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären.
Der Flächennutzungsplan wird von der Samtgemeinde aufgestellt und bedarf der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde.
Gerne können Sie im Bauamt des Rathauses Hoya einen Einblick in den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Grafschaft Hoya bekommen.
Über nachfolgende Links erfahren Sie näheres zu den einzelnen Plänen
>> Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie
>> Flächennutzungsplan Eystrup
Die Flächennutzungspläne, die sich im Verfahren befinden, finden Sie unter >> Amtliche Bekanntmachungen.
Bitte beachten Sie, dass diese Unterlagen nach Abschluss des vorgeschriebenen Veröffentlichungszeitraumes wieder entfernt und für den nächsten Verfahrensschritt vorbereitet werden.
Ansprechpartner/in
Peter Bruns![]() | |
Rathaus Hoya, Zimmer 35 // 2. OG Schloßplatz 2 27318 Hoya/Weser Telefon: 04251 815-65 Telefax: 04251 815-50 E-Mail: p.bruns@hoya-weser.de |