Inhaltsbereich
Innenbereichssatzungen
Die Gemeinden können im Rahmen der Gesetze Innenbereichssatzungen aufstellen. Sie sind in den 70er Jahren als Instrument zur Abgrenzung von Innen- und Außenbereich eingeführt worden.
Die Innenbereichssatzungen sind in § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Man unterscheidet drei Satzungstypen:
- Klarstellungssatzung (§ 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB)
- Entwicklungssatzung (§ 34 Abs. 4 Nr. 2 BauGB)
- Ergänzungssatzung (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB)
Klarstellungssatzung
Die Gemeinde kann durch Satzung festlegen, wie die Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile verlaufen, um Zweifel auszuschließen, ob ein Grundstück im Innen- oder Außenbereich liegt. Außenbereichsgrundstücke darf die Gemeinde in eine solche Satzung nicht einbeziehen. Ziel der Klarstellungssatzung ist es, Rechtsklarheit zu erzeugen und unnütze Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Der Gemeinde steht bei der Abgrenzung kein Spielraum zu.
Entwicklungssatzung
Mit der Entwicklungssatzung kann die Gemeinde bebaute Gebiete im Außenbereich als „im Zusammenhang bebaute Ortsteile“ festlegen.
Der Erlass einer Entwicklungssatzung ist an wesentliche Voraussetzungen gebunden:
- Im Außenbereich muss eine Bebauung vorhanden sein
- Der Flächennutzungsplan muss den Bereich als Baufläche darstellen
- Die Satzung muss mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar sein
Ergänzungssatzung
Die Ergänzungssatzung ermöglicht die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Sie soll eine maßvolle Erweiterung des Innenbereichs ermöglichen, das heißt ihr Einsatz ist nur in begrenztem Umfang möglich.
Die Außenbereichsflächen, die in den Ortsteil einbezogen werden sollen, müssen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sein.
Nachfolgend finden Sie die Innenbereichssatzungen je Mitgliedsgemeinde:
>> Flecken Bücken
>> Eystrup
>> Gandesbergen
>> Hassel
>> Hilgermissen
>> Stadt Hoya
>> Hoyerhagen
>> Warpe
(Diese Seite befindet sich noch im Aufbau. Es sind noch nicht alle Satzungen eingestellt.)
Ansprechpartner/in
Peter Bruns![]() | |
Rathaus Hoya, Zimmer 35 // 2. OG Schloßplatz 2 27318 Hoya/Weser Telefon: 04251 815-65 Telefax: 04251 815-50 E-Mail: p.bruns@hoya-weser.de |
Fachdienste
Räumliche Planung und Samtgemeindeentwicklung | |
Schloßplatz 2 27318 Hoya/Weser Telefon: 04251 815-60 |