Inhaltsbereich
Grundstückskauf
In den einzelnen Gemeinden der Samtgemeinde Grafschaft Hoya gibt es vielfältige Fördermöglichkeiten für den Grundstückskauf. Je Gemeinde wurde ein eigener Schwerpunkt gesetzt.
Sie interessieren sich für einen Zuschuss, dann finden Sie nachfolgend in den Klappentexten weitere Informationen. Drücken Sie zum Ausklappen bitte (+).
Eigenheim- und Wohnungsbauförderung im Flecken Bücken
Der Flecken Bücken unterstützt den Kauf von Baugrundstücken und bebauten Grundstücken mit einem Zuschuss. Dieser wird auf Antrag gewährt.
Für die Gewährung eines Zuschusses ist die unten aufgeführte Richtlinie maßgebend. Für die Antragstellung kann der beigefügte >> Vordruck verwendet werden.
1. Gegenstand des Zuschusses
Erwerb eines Baugrundstückes oder eines Wohnhauses ab 01.01.2015 oder später innerhalb der Gemeindegrenzen Bücken
2. Höhe des Zuschusses
- 1.500 € je Einwohner ab 18 Jahren (max. 4 Personen pro Haushalt)
- 3.000 € je Kind bis 12 Jahren im Haushalt
- 3.000 € je Kind das innerhalb von 3 Jahren nach Vertragsabschluss geboren wird
Insgesamt höchstens 12.000 €, aber nicht über 25 % des Kaufpreises bzw. der Herstellungskosten
3. Weitere Voraussetzungen
- Fertigstellung bzw. Bezug des Wohnhauses innerhalb von 2 Jahren nach Erwerb
- Die Immobilie wird für mind. 5 Jahre vom Käufer selbst bewohnt.
4. Auszahlung des Zuschusses
- Der Zuschuss wird auf schriftlichen Antrag bewilligt.
- Der Zuschuss wird sechs Monate nach Bezug der Immobilie im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ausgezahlt.
>> Flecken Bücken: Richtlinie zur Eigenheim- und Wohnungsbauförderung
Zuschuss beim Kauf von Altbauten und Baugrundstücken in der Gemeinde Hassel (Weser)
Zur Stärkung der Innenentwicklung und Reduzierung von Leerstand fördert die Gemeinde Hassel (Weser) nach eigenem Ermessen den Erwerb von Altbauten und Baugrundstücken im innerörtlichen Bereich des Ortes. Einzelheiten der Förderung ergeben sich aus der "Richtlinie zur Förderung des Kaufs von Altbauten und Baugrundstücken im innerörtlichen Bereich der Gemeinde Hassel (Weser)" (Förderprogramm "Jung kauft Alt").
1. Gegenstand des Zuschusses
Bezuschusst wird der Kauf
- eines Altbaus, der mind. 25 Jahre alt ist
- eines Baugrundstückes
2. Höhe des Zuschusses
- bei Altbauten: 5.000 €
- bei Baugrundstücken: 3.000 €
3. Weitere Fördervoraussetzungen
- Fertigstellung und Bezug der Immobilie innerhalb von zwei Jahren nach Erwerb
- Die Immobilie wird für mind. fünf Jahre vom Käufer selbst bewohnt
4. Auszahlung des Zuschusses
- Der Zuschuss wird auf schriftlichen Antrag bewilligt.
- Der Zuschuss wird sechs Monate nach Bezug der Immobilie im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ausgezahlt.
>> Hassel: Antrag auf Auszahlung eines Zuschusses für den Erwerb von Altbauten und Baugrundstücken
Kinderbonus beim Erwerb von Baugrundstücken und Wohnhäusern in der Gemeinde Hilgermissen
Die Gemeinde Hilgermissen unterstützt den Kauf von Baugrundstücken und bebauten Grundstücken mit einem Kinderbonus in Höhe von 1.500 € pro Kind bis einschließlich 10 Jahren. Der Zuschuss wird auf Antrag gewährt.
1. Gegenstand des Zuschusses:
Erwerb eines Baugrundstückes oder eines Wohnhauses ab 01.01.2014 oder später innerhalb der Gemeindegrenzen Hilgermissen
2. Höhe des Zuschusses:
- 1.500 € je Kind bis 10 Jahre im Haushalt
- 1.500 € je Kind das innerhalb von 3 Jahren nach Vertragsabschluss geboren wird
3. Weitere Voraussetzungen:
- Fertigstellung bzw. Bezug des Wohnhauses innerhalb von 2 Jahren nach Erwerb
- Die Immobilie wird für mind. 5 Jahre vom Käufer selbst bewohnt.
4. Auszahlung des Zuschusses:
- Der Zuschuss wird auf schriftlichen Antrag bewilligt.
- Der Zuschuss wird sechs Monate nach Bezug der Immobilie im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ausgezahlt.
Kinderzuschuss Wohngebiet "Am Vorberge " in der Gemeinde Hoyerhagen
Beim Kauf eines Baugrundstückes im Wohngebiet "Am Vorberge" in der Gemeinde Hoyerhagen bekommen Sie von der Gemeinde Hoyerhagen für jedes Kind unter 10 Jahren einen Preisnachlass von 2.556,46 €, wobei der Höchstbetrag der Förderung auf 5.112,92 € begrenzt ist. Dieser Preisnachlass wird auch für Kinder eingeräumt, die innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages geboren werden.
Zuschuss beim Kauf von Baugrundstücken und Wohnhäusern in der Gemeinde Schweringen
Zur Förderung des Wohnungsbaues und zur Beseitigung des Leerstandes von Wohngebäuden gewährt die Gemeinde Schweringen Zuschüsse:
1. Gegenstand des Zuschusses
Bezuschusst wird der Kauf eines in der Gemeinde gelegenen Baugrundstücke oder eines in der Gemeinde gelegenen Wohnhauses.
2. Höhe des Zuschusses
Der Zuschuss beträgt:
- 750 € je Person (max. 4 Personen/ 3.000 €)
- Maßgebend für die zugrunde zu legende Personenzahl ist die Zahl der Haushaltsmitglieder des Käufers, die die erworbene Liegenschaft innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages bezieht und melderechtlich unter der neuen Anschrift mit Hauptwohnsitz angemeldet ist.
- Berücksichtigt werden auch Kinder, die innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages geboren werden.
3. Auszahlung des Zuschusses
- Der Zuschuss wird auf schriftlichen >> Antrag bewilligt.
- Der Zuschuss wird nach Bezug der Liegenschaft, für deren Kauf der Zuschuss bewilligt wird, ausgezahlt.
Auf den Zuschuss besteht kein Rechtsanspruch. Zuschüsse werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bewilligt.
>> Schweringen: Antragsvordruck für einen Zuschuss beim Kauf von Baugrundstücken und Wohnhäusern
Ansprechpartner/in
Antje Hill![]() | |
Rathaus Hoya, Zimmer 37 // 2. OG Schloßplatz 2 27318 Hoya/Weser Telefon: 04251 815-66 Telefax: 04251 815-70 E-Mail: a.hill@hoya-weser.de |