Öffentliche Auslegung
Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Samtgemeinde Grafschaft Hoya, Schloßplatz 2, 27318 Hoya/Weser in der Zeit vom
18.02.2019 bis einschließlich 18.03.2019
während der Öffnungszeiten
montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
und donnerstags von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung öffentlich aus.
Internetveröffentlichung
Der Entwurf des Bebauungsplanes ist mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zu jedermanns Einsicht auf der Homepage der Samtgemeinde Grafschaft Hoya, www.grafschaft-hoya.de unter „Aktuelle Meldungen“ in der Zeit vom 18.02.2019 bis einschließlich 18.03.2019 eingestellt und abrufbar. >> siehe unten "Dokumente"
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Die Verkaufsfläche des bestehenden Lebensmitteldiscounters soll von ca. 880 qm auf ca. 1.080 qm erhöht werden. Zur planungsrechtlichen Absicherung soll im Flächennutzungsplan und im Bebauungsplan ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Lebensmitteleinzelhandel“ dargestellt werden.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Das ca. 5.800 qm große Plangebiet befindet sich in der Stadt Hoya/Weser südlich der Langen Straße und westlich der Bücker Straße (Landesstraße 351). Der Geltungsbereich ist in der Abbildung durch eine dicke Umrandung gekennzeichnet.
Umweltbezogene Angaben
Zum Planbereich sind folgende Arten von umweltbezogenen Informationen verfügbar:
- Landesraumordnungsprogramm 2017
- Regionales Raumordnungsprogramm 2003
- Landschaftsrahmenplan 1996
- Landschaftsrahmenplan Fortschreibung Entwurf. Stand Februar 2017
- Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz: Umweltkarten
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie: Bodeninformationen NIBIS
Folgende Umweltbezogene Gutachten, Stellungnahmen und Erkenntnisse liegen vor:
- Schalltechnisches Gutachten DEKRA vom 06.08.2018: Überpürfung auf Einhaltung der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm; Schallschutzmaßnahmen
- Die Bücker Straße in Hoya/ Weser als Standort für einen ALDI-Lebensmitteldiscounter, Verträglichkeitsanalyse zu den Auswirkungen eines Erweiterungsneubaus, Dr. Lademann und Partner, Hamburg, September 2018: Städtebauliche Auswirkungen, landes- und regionalplanerische Bestimmungen (LROP, Februar 2017), Kompatibilität mit dem Einzelhandelskonzept
- Stellungnahme des Landkreises Nienburg mit den Themen Artenschutz, Versiegelung, Bepflanzung, städtebauliche und raumordnerische Auswirkungen, Hinweisen zum Denkmalschutz
- Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie zum Schutzgut Boden und zur Bauwirtschaft
- Stellungnahme des Landesamts für Geoinformation und Landesvermessung zur Luftbildauswertung und zum allgemeinen Verdacht auf Kampfmittel
- Stellungnahme des Mittelweserverbandes Syke zur Oberflächenwasserbeseitigung
- Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH zu Leitungen
- Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer Hannover zu raumordnerischer Beurteilung
Stellungnahmen
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder bei der Auslegungsstelle mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die o.g. Planung unberücksichtigt bleiben (§ 4a Absatz 6 BauGB).
Hoya/Weser, den 07.02.2019
Detlef Meyer
Stadtdirektor